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Tuesday 07.02.2012 Home Registrieren Login Hilfe
 

FAQ


Die Kantonale Benutzgruppe stellt sich vor
Gesamtschweizerisch gab es bisher für öffentliche Verwaltungen nur rudimentäre Ansätze, für eine grössere Finanzplattform, um Gelder unter den Gemeinden, Städten und Kantonen auszutauschen. Eventuell konnte dank persönlichen Kontakten Gelder unter den öffentlichen Verwaltungen vermittelt werden. Folge davon war, dass Fremdkapital bei Banken oder Versicherungen zu meist höheren Konditionen beschafft werden musste. Ueberschüssige Liquidität konnte im Normalfall nur auf den Geldkonti angelegt werden bzw. es bestand die Möglichkeit der Festgeldanlagen. Geldanlagen innerhalb der öffentlich rechtlichen Körperschaften in Form von kurz- oder mittelfristigen Darlehen konnten nur relativ aufwendig über ein Beziehungsnetz abgewickelt werden.

Mit dem Aufkommen des Internets und dem Webauftritt des Finanzverwalter-Verbände der öffentlichen Verwaltungen (Gemeinden, Städte, Kantone) ist der Wunsch aufgetreten, durch Nutzung des Internets eine Finanzplattform zu schaffen, der zudem den einschlägigen kantonalen Vorschriften Rechnung trägt. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass nur den Gemeinden, Städten und Kantonen der Zutritt zu dieser Plattform gewährt wird.


FINEXGO HAT DEN SCHRITT GEMACHT

Finexgo trat an die Finanzverwalterverbände der Schweizer Gemeinden und Städte und Kantone heran mit der Absicht, das Bedürfnis nach einer solchen Plattform abzuklären. Damit war auch möglich, dass alle Kantone von dieser Plattform profitieren können und - unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften - ein interkantonaler Finanzaustausch möglich ist.

Die Kantonale-Benutzergruppe von FineXgo funktioniert über eine passwortgeschützte geschlossene Ebene, so dass nur Gemeinde und öffentlich-rechtliche Körperschaften Zugang zum Angebot haben. Jede registrierte Körperschaft kann von diesem Angebot profitieren, wobei die Bereiche ‚Biete' und ‚Suche' vorhanden sind. Es ist also möglich, nicht nur den Fremdkapitalbedarf abzudecken, sondern auch überschüssige Liquidität zu besseren Bedingungen anzubieten.


KANTONALE BENUTZERGRUPPE HEUTE UND MORGEN

Nach Meinung der Initianten soll sich die Finanzplattform zu einer gesamtschweizerischen Drehscheibe für die öffentliche Verwaltung entwickeln. Ziel ist es, dass einerseits die öffentliche Hand zu günstigeren Konditionen ihren Fremdkapitalbedarf decken kann und andererseits die überschüssige Liquidität einen höheren Ertrag abwirft. In beiden Fällen kann so der Finanzhaushalt entlastet werden, was schlussendlich auch dem einzelnen Steuerzahler zugute kommen sollte.

Das grosse Interesse einzelner Kantonalverbände weist eindeutig darauf hin, dass bezüglich einer Finanzplattform ein grosses Bedürfnis besteht und andererseits, dass die Initianten auf dem richtigen Weg sind und ein zukunftsträchtiges Instrument erstellt haben.
Was kostet die Kantonale Benutzergruppe
Es wird eine pauschale Jahresgebühr aufgrund der Einwohnerzahl berechnet. Diese gestaltet sich wie folgt:

• bis 2500 Einwohner CHF 80.-
• 2501 bis 5000 Einwohner CHF 150.-
• 5001 bis 7500 Einwohner CHF 250.-
• 7501 bis 12000 Einwohner CHF 500.-
• über 12000 Einwohner CHF 1500.-

Finanzverwaltungen der Kantone unterliegen einer separaten Gebührenregelung
Allgemeine Nutzungsbedingungen „kantonale Benutzergruppe“
Mit der Registrierung und Freischaltung der „kantonalen Benutzergruppe“ anerkennt der Vertragspartner - nachfolgend „Nutzer“ genannt – die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen für FineXgo AG, Chamerstr. 172, CH-6300 Zug.

1 Allgemeine Regelungen
1. FineXgo bietet dem Nutzer auf einer Online-Plattform den Zugang zu einem Business-to-Business-Handelssystem (nachfolgend „kantonale Benutzergruppe“ genannt) und dessen Nutzung als Anbieter oder Nachfrager von Dienstleistungen gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
2. FineXgo führt auf dieser Plattform Anbieter und Nachfrager von Dienstleistungen zusammen. Die auf der Plattform abgeschlossenen Verträge kommen unmittelbar und ausschliesslich zwischen den jeweiligen Nutzern zustande und werden ausserhalb der Plattform erfüllt und abgewickelt.

2 Dienstleistungen von FineXgo
1. FineXgo stellt dem Nutzer die Plattform sowie das daran angebundene Informationssystem in jeweils aktueller Form und Umfang zur Verfügung.
2. FineXgo macht die vom Nutzer in die Plattform eingegebenen Daten, welche Informationen über Waren oder Dienstleistungen beinhalten, über dieses Medium potenzielle Geschäftspartner zugänglich.
3. Der Nutzer wählt bereits auf dem Anmeldeformular ein individuelles, nur von ihm zu verwendendes Passwort, welches nach dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung den Zugang zu den Leistungen von FineXgo gewährt. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch die unbefugte Verwendung von Login und Passwort entstehen.
4. FineXgo ist berechtigt, das Leistungsangebot, insbesondere Inhalt und Struktur der Plattform und der dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern, zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen zu erweitern oder sperren.

3 Nutzungsrechte
Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Teilnahme an der Plattform von FineXgo im Rahmen des bestimmungsgemässen vertraglichen Gebrauchs. Soweit in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, gewährt FineXgo dem Nutzer keine Urheber- oder sonstigen Schutzrechte. Dies umfasst insbesondere die gegenwärtige und zukünftigen Websites von FineXgo, die FineXgo-Software.

4 Vergütung / Kündigung
1. Für die Dienstleistung „kantonale Benutzergruppe“ wird eine Jahresgebühr erhoben, welche sich nach der Einwohnerzahl des Nutzers richtet. Die nachfolgenden Konditionen sind jeweils exklusiv Mehrwertsteuer.
• bis 2500 Einwohner CHF 80.-
• 2501 bis 5000 Einwohner CHF 150.-
• 5001 bis 7500 Einwohner CHF 250.-
• 7501 bis 12000 Einwohner CHF 500.-
• über 12000 Einwohner CHF 1500.-
Finanzverwaltungen der Kantone unterliegen einer separaten Gebührenregelung
2. Die Mitgliedschaft erfolgt jeweils für 12 Monate und wird ohne Kündigung um jeweils 12 Monate stillschweigend verlängert. Die Kündigung kann jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Mitgliedschaftperiode erfolgen und ist schriftlich einzureichen.

6 Haftung und Gewährleistung
1. FineXgo übernimmt keine Gewähr für allfällige Beeinträchtigungen des vertragsgemässen Gebrauchs der Plattform, die aus unsachgemässer Benutzung durch den Nutzer verursacht worden sind. Ferner übernimmt FineXgo keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit ihrer Webseiten und für die ununterbrochene Störungsfreiheit der technischen Abläufe auf der Plattform, im Leitungsnetz sowie für andere technisch bedingten Probleme.
2. FineXgo übernimmt keine Gewährleistung für die wahre Identität der Nutzer und zur Verfügung gestellter Daten.
3. FineXgo ist nicht Vertragspartei für abgeschlossene Verträge und übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Verträge welche zwischen den Vertragsparteien daraus resultieren oder für eine sich aus der Nutzung der Plattform ergebenden Vertragsabsicht oder Geschäftsbeziehung. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Nutzern werden FineXgo sowie seine Vertreter und Mitarbeiter ausdrücklich von jeglichen Ansprüchen, Forderungen und Nachfolgeschäden (tatsächlich und logisch folgend) jeder Art und Natur in jeder Hinsicht entbunden.
4. Soweit FineXgo Zugriff auf Datenbanken oder Dienstleistungen Dritter gewährt, haftet FineXgo weder für deren Bestand und Sicherheit, noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. FineXgo übernimmt auch keine Gewähr für die durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen oder Programme. Gleiches gilt sinngemäss auch für die über Netze Dritter geführte Datenkommunikation.

7 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen den heutigen oder späteren gesetzlichen Regelungen widersprechen und dadurch nichtig sein, werden davon alle übrigen Nutzungsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsparteien einvernehmlich dahingehend zu ersetzen, dass dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung weitmöglichst Rechnung getragen wird. Diese Bestimmung gilt auch im Falle von Regelungslücken.
2. Das Rechtsverhältnis zwischen FineXgo und dem Nutzer stützt sich ausschliesslich auf die hier enthaltenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen. FineXgo behält sich vor, die Nutzungsbedingen jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen werden dem Nutzer umgehend per E-Mail mitgeteilt. Ohne Gegenbericht des Nutzers innert 14 Tagen seit Erhalt der Änderungsmitteilung gilt diese als vereinbart. Für laufende Transaktionen, welche vor Bekanntgabe der Änderungen angemeldet worden sind, gelten die bisherigen Bestimmungen.
3. Als Gerichtsstand wird CH-6300 Zug vereinbart.